AGB


1.         Allgemeines

1.1.      Unter Verkäufer wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haug und Partner, Richmond Interiors Verkaufspartner vertreten durch Christoph Haug verstanden.

1.2.      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge sowie für den Abschluss solcher Verträge und alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote und Auftragsbestätigungen.

1.3.      Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei abweichen, so haben die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4.      Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn und soweit sie vom Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.

 

2.         Abschluss von Vereinbarungen

2.1.      Alle vom Verkäufer unterbreiteten Angebote, Offerten und dergleichen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.2.      Der Verkäufer ist erst dann gebunden, wenn der Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde oder der Verkäufer mit der (Vorbereitung der) Ausführung des Auftrags begonnen hat. Die Bestätigung gilt als korrekte Wiedergabe des Vertrages, wenn nicht innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung oder Übermittlung der Bestätigung ein schriftlicher Widerspruch eingeht. Wird keine gesonderte schriftliche Bestätigung versandt, so tritt die Rechnung an ihre Stelle.

2.3.      Bei der Annahme eines Angebots des Verkäufers wird davon ausgegangen, dass der Käufer sich nach den Tarifen und Preisen des Verkäufers erkundigt und diesen zugestimmt hat.

2.4.      Die im Zusammenhang mit einem Angebot gezeigten oder mitgeteilten oder diesem beigefügten Modelle, Abbildungen, Zeichnungen und Maße geben eine allgemeine Darstellung der angebotenen Produkte wieder. Farb- und/oder Konstruktionsänderungen, die dazu führen, dass die tatsächliche Ausführung geringfügig von den genannten Modellen, Abbildungen, Zeichnungen oder Maßen abweicht, aber keine wesentliche Änderung der technischen und ästhetischen Ausführung der Produkte bewirken, verpflichten den Verkäufer nicht zu einer Entschädigung und berechtigen den Käufer nicht, die Annahme oder Bezahlung der gelieferten Produkte zu verweigern.

2.5.      Änderungen und Stornierungen der vom Käufer erteilten Aufträge sind nur nach schriftlicher Mitteilung wirksam.

 

3.         Lieferung

3.1.      Die vom Verkäufer angegebenen Liefertermine beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umständen und sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer ausdrücklich garantiert.

3.2.      Die Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Verkäufer nicht zum Schadensersatz. Der Verkäufer hat dann das Recht, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Zahlung bzw. Zahlungsaufforderung eine vollständige oder teilweise Lieferung der Produkte vorzunehmen.

3.3.      Weigert sich der Käufer, die Lieferung des Verkäufers anzunehmen, ist der Verkäufer berechtigt, die vollständige Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag schriftlich aufzulösen, wobei der Käufer in diesem Fall eine Vertragsverletzung begeht und dem Verkäufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrags zu zahlen hat, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine vollständige Entschädigung zu fordern.

3.4.      Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gilt die Lieferung der Produkte als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung dieser Produkte an den Käufer. Wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, ein anderes als das übliche Transportmittel zu benutzen, so geschieht dies stets auf Risiko des Käufers.

3.5.      Nach ihrer Lieferung gehen die Produkte, die Gegenstand dieses Vertrags sind, vollständig auf das Risiko des Käufers über.

3.6.      Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

 

4.         Preise

4.1.      Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2.      Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis aufgrund von Schwankungen eines oder mehrerer preisbestimmender Faktoren nach dem Datum des Vertragsabschlusses zu erhöhen. Zu den preisbestimmenden Faktoren gehören u.a. Einkaufspreise, Transportkosten, Materialpreise, Produktionspreise, z.B. Lohnerhöhungen, Einfuhrzölle, Steuern, staatliche Abgaben usw. überall auf der Welt.

 

5.         Zahlung und Verzug

5.1.      Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Vorkasse nach Rechnungstellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Zahlung per Rechnung erfolgt ohne Verrechnung oder Aufschub, aus welchem Grund auch immer, und ohne dass der Käufer berechtigt ist, seine Zahlungsverpflichtung durch Pfändung seines eigenen Vermögens oder auf andere Weise zu blockieren.

Unsere Bankverbindung lautet:

 

Haug und Partner

Deutsche Bank 24

IBAN DE70 6007 0024 0858 6000 00

BIC DEUTDEDBSTG


5.2.      Bei Überschreitung einer Rechnungsfrist der im vorigen Absatz dieses Artikels genannten Frist befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall schuldet der Käufer ab dem Tag der Fälligkeit des Betrags bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung monatliche Zinsen in Höhe von 5,5 % auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers.

5.3.      Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, schuldet er außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags, mindestens jedoch € 225,- ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4. Wenn der Käufer in Verzug ist, weil er seine Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht rechtzeitig erfüllt hat, oder wenn es offensichtlich ist, dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vollständig und fristgerecht zu erfüllen, wenn der Käufer sich in Zwangsliquidation befindet, einen Antrag auf Zwangsliquidation oder Zahlungsaufschub gestellt hat, unter Vormundschaft gestellt wurde oder wenn sein Vermögen gepfändet oder sein Unternehmen aufgelöst wurde, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten und ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein, die Erfüllung eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrags auszusetzen oder die mit dem Käufer geschlossenen Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, und die Verpflichtungen des Käufers aus einem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag werden sofort fällig.

5.5.      Wenn der Verkäufer, nachdem der Käufer in Verzug geraten ist, Mahnungen oder andere Zahlungsaufforderungen an den Käufer richtet, bleiben die Bestimmungen unter 5.1. bis einschließlich 5.4. davon unberührt.

 

6.         Höhere Gewalt

6.1.      Im Falle von Umständen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, ist er berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass er dem Käufer oder Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig ist.

6.2.      Unter höherer Gewalt wird verstanden: jeder Umstand, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat, oder jeder vernünftigerweise unvorhersehbare Umstand, der den Verkäufer vorübergehend oder dauerhaft daran hindert, seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag nachzukommen. Zu diesen Umständen gehören unter anderem: (Bürger-)Kriege, Kriegsgefahr, Unruhen oder andere Störungen der öffentlichen Ordnung, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Streiks, Sitzstreiks, restriktive staatliche Maßnahmen, Einfuhr- und Ausfuhrhindernisse, unvorhergesehene Maschinenausfälle, Stromausfälle und der vollständige oder teilweise Ausfall von Dritten, die Waren oder Dienstleistungen liefern.

 

7.         Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

7.1.      Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allem, was dem Käufer geliefert wurde/zu liefern ist, vor, solange der Verkäufer gegenüber dem Käufer noch eine Forderung aus einem Vertrag hat. Darunter fallen auf jeden Fall alle Beträge, die der Verkäufer aufgrund eines Vertrags zu zahlen hat, sowie alle Forderungen aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Käufer. Solange der Käufer nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat, ist er nicht berechtigt, die gelieferten Produkte zu veräußern oder zu belasten.

7.2.      Wenn feststeht, dass der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht vollständig/fristgerecht erfüllen konnte oder wird, ist der Verkäufer unwiderruflich berechtigt, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte auf Kosten des Käufers von ihrem Lagerort zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, in dieser Angelegenheit unverzüglich Unterstützung zu leisten, in welcher Form auch immer. Das Vorstehende lässt das Recht des Verkäufers auf Erfüllung, Auflösung und/oder Schadenersatz unberührt.

7.3.      Wenn nach Ansicht des Verkäufers ein Grund vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt, vor der Lieferung Zahlung oder Sicherheiten für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet seines Rechts, darüber hinaus Erfüllung und/oder Schadenersatz zu fordern.

7.4.      Wenn und solange der Verkäufer das Eigentum an den Käufer gelieferten/zu liefernden Produkten behält, wird der Käufer den Verkäufer unverzüglich informieren, wenn auf die genannten Produkte gepfändet wird oder wenn die genannten Produkte (oder Teile davon) anderweitig von Dritten beansprucht werden. Außerdem wird der Käufer auf erste Anfrage des Verkäufers den Standort der genannten Produkte angeben.

7.5.      Der Käufer garantiert, dass eine eventuelle Pfändung der genannten Produkte so schnell wie möglich aufgehoben wird. Im Falle einer (drohenden) Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder einer unfreiwilligen Liquidation seitens des Käufers wird der Käufer den pfändenden Dritten, den pfändenden Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Treuhänder unverzüglich auf die (Eigentums-)Rechte des Verkäufers hinweisen.

7.6.      Der Verkäufer hat in Bezug auf die Produkte, die er aufgrund eines Vertrags mit dem Käufer zurückbehält, ein Zurückbehaltungsrecht, was bedeutet, dass der Verkäufer berechtigt ist, die genannten Produkte zurückzubehalten, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

 

8.         Beanstandungen

8.1.      Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferten Produkte sofort nach der Lieferung sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht des Käufers sich auf die Nichtkonformität zu berufen, von Rechts wegen.

8.2.      Eingereichte Reklamationen setzen die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises oder der zusätzlichen Kosten nicht aus, wobei ein Recht auf Verrechnung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

8.3.      Wenn eine eingereichte Reklamation vom Verkäufer als gültig anerkannt wird, sendet der Käufer die betreffenden Produkte innerhalb von acht Tagen nach dem Lieferdatum frachtfrei und versichert an den Verkäufer zurück. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die zurückgesandten Produkte vom Verkäufer nur angenommen, wenn sie sich in einem neuwertigen Zustand befinden, der vom Verkäufer beurteilt wird.

8.4.      Zurückgegebene Produkte, die angenommen werden, werden nach Wahl des Verkäufers entweder bis zu einem vom Verkäufer nach billigem Ermessen zu bestimmenden Betrag gutgeschrieben, in welchem Fall der Vertrag als aufgelöst gilt, oder durch gleichwertige Produkte ersetzt, in welchem Fall der Verkäufer nicht verpflichtet ist, dem Käufer und/oder Dritten gezahlte oder entstandene Kosten, Schäden oder Zinsen zu erstatten.

8.5.      Reparaturen, für die der Verkäufer nicht haftet, werden nur auf Kosten des Käufers durchgeführt, nachdem dieser den Reparaturkosten schriftlich zugestimmt hat. Die zur Reparatur eingesandten Produkte werden dem Verkäufer frachtfrei zugesandt, aber nicht frachtfrei an den Käufer zurückgeschickt.

 

9.         Haftung

9.1.      Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer infolge von Versäumnissen, unerlaubten Handlungen oder anderweitig erleidet, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar und ausschließlich die Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers.

9.2.      Sollte der Verkäufer aufgrund von Mängeln an den gelieferten Produkten schadenersatzpflichtig sein, so ist dieser Schadenersatz auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferten Produkte beschränkt.

9.3.      Der Verkäufer haftet weder für Schäden, die sich aus der Überschreitung der Lieferfrist ergeben, noch für Folgeschäden oder indirekte Schäden, einschließlich Schäden durch entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen.

9.4.      Der Verkäufer haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung von Produkten, die auf Wunsch des Käufers beim Verkäufer gelagert werden. Diese Lagerung erfolgt stets auf Risiko des Käufers.

9.5.      Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden, die auf Wunsch und mit Erlaubnis des Käufers für die Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden, oder für Schäden, die durch Materialien verursacht werden, die von Dritten auf Wunsch und mit Erlaubnis des Käufers geliefert werden. Der Käufer ist verpflichtet, den oben genannten Dritten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Der Käufer wird die für diese Arbeiten und/oder dieses Material geltenden Vorschriften beachten.

9.6.Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Produkte oder die Verwendung dieser Produkte für andere als die nach objektiven Maßstäben vorgesehenen Zwecke entstehen.

 

10.       Geistiges Eigentum

10.1.    Alle geistigen Eigentumsrechte an den vom Verkäufer gelieferten Produkten verbleiben beim Verkäufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

10.2.    Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist es dem Käufer nicht gestattet, die auf den vom Verkäufer gelieferten Produkten oder auf der Verpackung dieser Produkte angebrachten Marken oder Kennzeichen zu verändern oder zu entfernen oder die gelieferten Produkte oder Teile davon zu verändern, offenzulegen oder zu reproduzieren.

10.3.    Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die sich aus der angeblichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter ergeben können.

 

11.       Verschreibung

11.1.    Handelt es sich bei dem Käufer nicht um eine natürliche Person, die (auch) in Ausübung oder zugunsten ihres Berufes oder Betriebes handelt, verjähren ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer spätestens ein Jahr nach ihrer Entstehung.

 

12.       Verbrauchergeschäfte

12.1.    Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, finden die Bestimmungen dieses Vertrags keine Anwendung.

 

13.       Rechtsstreitigkeiten: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

13.1.    Auf alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet deutsches Recht Anwendung.

13.2.    In erster Instanz werden alle Streitigkeiten ausschließlich von dem zuständigen deutschen Gericht entschieden, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat und eine Vertragsbestimmung ein ausländisches Gericht als zuständiges Gericht benennt. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, eine Streitigkeit mit einem ausländischen Käufer oder einem zuständigen ausländischen Gericht vorzulegen. Fällt die Streitigkeit in die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, so ist je nach Wahl des Verkäufers das nach den gesetzlichen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zuständige Gericht oder das Gericht in Esslingen zuständig.